Aktuelle Geschäftsordnung

Geschäftsordnung Teil 1

 

Aufgabenbereiche der einzelnen Ämter

 

Vorstand laut Satzung:

Vorsitzende/r

a) Vertretung des Vereins nach innen und außen

b) Einladung zu Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen sowie deren

    Leitung.

c) Zuständig für Kontrolle und Durchführung der Beschlüsse aus den

    Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen.

d) Verantwortlich für Fragen der Repräsentation, Koordination sowie Kontaktpflege

    zu den Mitgliedern und zu Gruppen und Personen der Öffentlichkeit.

f) Zuständig für die Planung der Vereinsziele mit dem Vorstand und Beisitz.

g) Zuständig für Pachtangelegenheiten.

h) Protokollführung und allgemeiner Schriftverkehr.

 

Stellvertretende/r Vorsitzende/r

a) Vertretung der/des Vorsitzenden bei dessen Verhinderung

b) Unterstützung der/des Vorsitzenden bei der Planung der Vereinsziele.

 

Kassierer/in

a) Zuständig für die Vereinskasse und gesamte Buchführung. Die Kasse ist

    möglichst bargeldlos zu führen.

b) Verantwortlich für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs.

c) Verantwortlich für den Einzug der Mitgliedsbeiträge und Gebühren.

d) Erledigung der steuerlichen Vereinspflichten, gegebenenfalls in Absprache mit dem Vorsitzenden.

 

 

Von der Mitgliederversammlung gewählte Beisitzer:

Beisitz Energie

Kontrolle der Wasseruhren und Stromzähler sowie eine Dokumentation der jeweiligen Zählerstände

Reparaturen an den Wasser- und Stromeinrichtungen sofern rechtlich zulässig bzw. fachlich möglich

 

BeisitzAnlage

Planung der Gemeinschaftsarbeit und Einteilung der Aufsicht

Überprüfung und Planung der durchzuführenden Arbeiten in Zusammenarbeit mit dem Vorstand

 

Webmaster

Verantwortlich für den Internetauftritt des Vereins und Gestaltung der Internetseiten.

Zugesandte Berichte die vom Vorstand genehmigt sind in die entsprechenden Kategorien einfügen.

Pflege der Mailinglisten und internen Absprachen mit dem Provider.

 

Sitzungen / Versammlungen

Vorstandssitzungen

Vorstandssitzungen finden regelmäßig 1x  im Monat nach Absprache des Vorstands statt und sind nicht öffentlich.

Der Vorstand ist berechtigt, bestimmte Personen für eine Sitzung zuzulassen.

Der Beisitz sollte bei den Vorstandssitzungen mit anwesend sein.

Die Informationen aus der Sitzung sind vertraulich und nicht öffentlich.

 

Mitgliederversammlung

Die Hauptversammlung ist jährlich einzuberufen, möglichst im 1. Quartal.

Die Leitung hat der Vorstand. Anträge zur Mitgliederversammlung sind schriftlich bis zum 28.02. des Jahres an den Vorstand zu senden.

 

 

 

 

 

 

Schriftverkehr

Jeder Funktionsträger des Vereins erledigt seinen Schriftverkehr im Rahmen seiner Zuständigkeit in eigener Verantwortung.

Fehlgeleitete Schriftstücke sind schnellstmöglich dem jeweiligen Funktionsträger zuzuleiten.

Schriftstücke die die Vereinshistorie betreffen, sind auch dem/r Schriftführer/in zuzuleiten.

Rechnungen, Anschreiben und andere Vereinspost werden in Textform verschickt. Eine Versendung von persönlichen Schriftstücken erfolgt nicht über einen Verteiler.

 

Verträge und Absprachen

Verträge und Absprachen mit Anderen binden den Verein in rechtlicher Hinsicht nur dann, wenn sie vom Vorstand im Sinne §26 BGB schriftlich bestätigt werden.

 

 

Wuppertal, den 12.05.2024

Der Vorstand

 

Geschäftsordnung Teil 2

Gebührenordnung

Aufnahmegebühr

Neue Mitglieder

Die Gebühr wird einmalig zum Vereinsbeitritt erhoben. Der Betrag wird mit dem Tag der Mitgliedschaft fällig.

100,00 €

Vereinsbeitrag

Der Vereinsbeitrag ist jährlich mit der Pachtrechnung zu begleichen.

50,00 €

Für passive Mitglieder ohne Garten jährlich

(inkl. 19,00 Euro Abgabe an den Stadtverband)

30,00 €

Gemeinschaftsarbeit

Für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit ist pro Stunde eine Ersatzzahlung zu leisten. Zahlbar sofort nach Rechnungserhalt.

30,00 €

Heckenschnitt

Der Heckenschnitt muss spätestens in den angegebenen Zeiträumen erfolgt sein (2 x im Jahr in der Zeit von Oktober bis März eines jeden Jahres). Weitere Pflegeschnitte stehen jedem Mitglied frei. Ist der Heckenschnitt in diesem Zeitraum nicht vom Mitglied erledigt worden, wird der Schnitt durch die Gemeinschaftsarbeit durchgeführt und dem Mitglied in Rechnung gestellt. Geschnitten wird die Weg- und Oberseite der Hecke. Zahlbar sofort nach Rechnungserhalt.

Pro geleistete Stunde 30,00 €

Verbrauchswerte

Für nicht rechtzeitig gemeldete Zählerstände (Strom und Wasser) wird für jeden Pächter eine zusätzliche Gebühr berechnet. Zahlbar mit sofort mit erhalt der Mahnungsrechnung.

Werden Zählerstände gar nicht eingereicht, wird zusätzlich der doppelte Durchschnitt des Vorjahres zu Grunde gelegt. Manipulationen von Verbrauchswerten werden zur Anzeige gebracht

 20,00 €

 

  

Rechnungen

Die Pachtrechnung wird im Januar des Jahres erstellt und ist innerhalb der genannten Frist ohne Abzüge zu zahlen. Eine Ratenzahlung oder Fristverschiebung ist nicht zulässig. Ausnahmen können nur vom Vorstand genehmigt werden.

 

Die Differenz der jeweiligen Zählerstände zwischen Haupt- (Netzversorger) und Nebenzähler (Pächter) wird zu gleichen Teilen auf die Pächter umgelegt.

 

Spenden

Der Verein ist nach der gültigen Abgabenordnung des Finanzamtes berechtigt, Spendenquittungen auszustellen.

Bis zu einer Spende von 200,00 Euro reicht der Einzahlungsbeleg/PC-Ausdruck als Nachweis für das Finanzamt.

 

Sonstiges

Die Mitglieder haben Änderungen in der Bankverbindung sowie der Wohnanschrift unverzüglich (binnen 2 Wochen) dem Vorstand mitzuteilen. Sollten durch die Unterlassung Kosten entstehen, sind diese von den entsprechenden Mitgliedern zu tragen.

 

Allgemeine Bekanntmachungen des Vereins erfolgen durch Aushang, Internetseite und über die vereinseigene Mailingliste.

 

Wuppertal, den 12.05.2024

Der Vorstand